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UNTERMIETER WAS TUN?

Sobald ein Hauptmieter seine Wohnung untervermieten will, stellen sich diverse Fragen. Gerne möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen und Sie dabei unterstützen.

Als Hauptmieter tragen Sie eine Verantwortung gegenüber Ihrem Untermieter. Auch hier gilt das bekannte Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

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UNTERMIETER WAS TUN?

22.02.2022admin

REFERENZEN PRÜFEN

Damit Sie sich ganz sicher sind, ob Ihr Untermieter zu Ihnen passt und die Chance gross ist, dass Sie sich auf ihn verlassen können, schlagen wir Ihnen vor, die Referenzen beim Arbeitgeber und der jetzigen Verwaltung zu prüfen. Jedoch brauchen Sie dafür das Einverständnis vom Interessenten. Somit stellt sich klar, ob ihr vorgeschlagener Mietzins auch bezahlt werden kann und ob die Zahlungen bei der alten Verwaltung pünktlich eingetroffen sind.

UNTERMIETER VERTRAG ABSCHLIESSEN

Es kann sein, dass Unstimmigkeiten im Untermietverhältnis entstehen – für diesen Fall sowie für die Beweispflicht – empfiehlt es sich, einen Vertrag mit dem Untermieter abzuschliessen.

Folgendes sollte im Vertrag erhalten sein:

  • Vertragsparteien
  • Mietobjekt
  • Untervermietet wird (die ganze Wohnung, welche Teile davon, Anzahl Zimmer etc.)
  • Inventarliste, Schlüsselliste
  • Mietdauer (Beginn, befristet, unbefristet)
  • Kündigungsfristen und Bestimmungen

    Tipp: Nehmen Sie dieselben Kündigungsfristen wie auf dem Mietvertrag

  • Mietzins

    Tipp: Der Mietzins darf nicht missbräuchlich sein, dies ist dann der Fall, wenn sich der Hauptmieter finanziell bereichert (Art. 262 Abs. 2 lit. b). Jedoch ist ein Zuschlag erlaubt. Wird die Wohnung möbliert untervermietet, darf ein Zuschlag von 20% auf den Mietzins geschlagen werden. Dieser Zuschlag muss aber ausgewiesen werden.

  • Nebenkostenanteil
  • Mietzins fällig am
  • Weitere Bestimmungen
  • Ort, Datum und Unterschriften aller Parteien

ZUSTIMMUNG DES VERMIETERS MEINWOHNTRAUM AG

Der Mieter darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten (Art. 262 Abs. 1 OR). Nachdem Sie den Vertrag unterzeichnet haben, dürfen Sie uns diesen zustellen und nach Prüfung dieser Unterlagen stellen wir Ihnen eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zu. Falls die Bedingungen nicht bekannt gegeben werden oder wir aus anderen Gründen die Untervermietung ablehnen, darf der Hauptmieter das Objekt nicht untervermieten. Falls es jedoch dazu kommt, werden wir Sie vorab kontaktieren und eine Lösung suchen.

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