Zivilstand 1

ÄNDERUNG VON
ZIVILSTAND

Share:

ÄNDERUNG
VON ZIVILSTAND

22.02.2022admin

PFLICHT DES MIETERS

Der Mieter ist verpflichtet, Zivilstandänderungen (Heirat, Trennung, Scheidung, Tod des Ehepartners) dem Vermieter zu melden.

Nach der Meldung müssen Vertragsanpassungen vorgenommen werden, damit Ihre Verträge wieder auf dem neuesten Stand sind.

Wohnung finden

mehr erfahren