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Haustierhaltung
in der Liegenschaft

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SIND HAUSTIERE
ERLAUBT?

22.02.2022admin

KLEINTIERE

Wie Hamster oder Meerschweinchen dürfen ohne Einwilligung gehalten werden, sofern die Tiere artgerecht gehalten werden und sich die Anzahl der Tiere in Grenzen hält.

GRÖSSERE TIERE

Wie Hunde und Katzen brauchen zwingend die Einwilligung der Verwaltung, da es oft eine stärkere Abnutzung des Mietobjekts zur Folge hat.

EXOTISCHE TIERE

Wie z.B. Schlangen und Spinnen stehen unter artenschutzrechtlichen Bestimmungen und brauchen eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes

VERSICHERUNGEN

Halten Sie Haustiere, ist es Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche für die vom Haustier verursachten Schaden aufkommt. Auch bei einem Aquarium empfiehlt sich eine Versicherung abzuschliessen (Wasserschaden).

ALLGEMEIN

Wichtig vor Anschaffung eines Haustiers: Bitte klären Sie vorgängig bei Ihrer Verwaltung ab, ob Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten dürfen.

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