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HAUSORDNUNG

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HAUSORDNUNG

22.02.2022admin

HAUSORDNUNG

Zur Förderung eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Mietern und Vermieter vereinbaren die Vertragsparteien nachstehenden Bedingungen. Einfachheitshalber wird in diesem Vertrag auf die weiblichen Formen “Mieterin, Vermieterin” etc. verzichtet und stattdessen “Mieter, Vermieter” etc. als Oberbegriff verwendet.

1. Rücksichtnahme

Im Interesse eines guten Verhältnisses unter den Mietern verpflichten sich alle zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Mieter ist dafür besorgt, dass sich die Mitbewohner der Hausordnung unterziehen.

2. Reinigung

Ausserordentliche Verunreinigungen sind vom Verantwortlichen zu beseitigen. Sofern kein Hauswart für die Reinigung gemeinsam benutzter Gebäudeteile, wie z.B. Treppenhaus, Kellergang, Hausgang und die Schneeräumung usw. zuständig ist, ist sie von den Mietern zu besorgen. Ohne anderslautende Abmachungen übernimmt der Mieter die Reinigung des Treppenhauses (inkl. Fenster) im Bereich seines Mietobjektes. Dem Parterremieter obliegt die Reinigung der Abgänge in die Kellerräumlichkeiten und der Zugänge. Dem Mieter des obersten Geschosses obliegt die Reinigung der Aufgänge zum Dachgeschoss. Die Schneeräumung ist ohne gegenteilige Vereinbarung Sache der Mieter, die sich in wöchentlichem Turnus abzuwechseln haben. Die Garagen- und Autoabstellplatzmieter säubern die Garagenvorplätze und Parkplätze und besorgen deren Eis- und Schneeräumung.

3. Gemeinsame Räume

Wo Waschküche, Waschautomat, Trockenraum und Bügelzimmer vorhanden sind, findet die Benützung dieser Räume nach einem vom Vermieter festgelegten Plan statt, der den berechtigten Interessen der Mieter Rechnung trägt.

Dem jeweiligen Benutzer steht das Recht zu, diese Räume während einer bestimmten Zeit allein zu benützen. Nach Gebrauch sind die benützten Räume und Apparate zu reinigen und auszutrocknen, die Wasserabläufe frei zu machen und im Winter die Fenster zu schliessen. Wäsche darf nur an einem dafür bestimmten Ort (Estrich, Trockenraum oder Aufhängplatz) aufgehängt werden

4. Zu unterlassen ist:

das Ausschütten und Ausklopfen von Behältern und Decken aus den Fenstern sowie von Terrassen und Balkonen;

das Anbringen von Sichtschutz (Tücher, Bast- oder Schilfmatten, Holzverkleidungen, Plexiglas-Scheiben oder Ähnliches) auf den Balkonen und Sitzplätzen;

Teppiche vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr auszuklopfen. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist diese Arbeit grundsätzlich zu unterlassen;

das Musizieren vor 08.00 Uhr und nach 21.00 Uhr und während der Mittagszeit von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Tonwiedergabegerätewie z. B. Radio, Fernseh-, Musikgeräte und Musikinstrumente etc. müssen so eingestellt bzw. gespielt werden, dass sie Drittpersonen nicht stören oder Belästigen (Zimmerlautstärke).

die Benutzung von Waschmaschinen und Tumblern zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr

harte Gegenstände, Asche, Kehrricht- und Kohlenabfälle, hygienische Binden und Wegwerfwindeln, Katzenstreu usw. in das WC zu werfen;

Kehrrichtsäcke im Hausgang stehen lassen. Wo Container vorhanden sind, muss der Kehricht in verschlossenen Säcken direkt in denselben deponiert werden. Abfälle jeglicher Art dürfen nur an den vom Vermieter bestimmten Orten und in zweckmässiger Weise aufbewahrt werden;

Gegenstände (z.B. Schuhschränke) im Hausflur, in Korridoren und übrigen gemeinsamen Räumen zu deponieren. Zu unterlassen ist, schwere Gegenstände wie Kisten und dergleichen ohne schützende Unterlagen über Treppen oder Böden zu transportieren. Auf Parkplätzen in der Tiefgarage werden ausschliesslich Reifen deponiert. Andere Gegenstände brauchen das Einverständnis der Vermieter

5. Grillieren/Feuer

Beim Grillieren auf den Balkonen und Sitzplätzen ist auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Es sind keine Holzkohlengrille erlaubt. Bei berechtigten Reklamationen behält sich der Vermieter vor, das Grillieren generell zu verbieten. Es dürfen keine Handlungen mit offenem oder verdecktem Feuer getätigt werden (z.B. keine Feuerwerke, kein offenes Feuer etc.).

6. Sicherheit

Die Haupteingangstüre ist immer zu schliessen.

7. Lift

Die im Lift angeschlagenen Vorschriften sind zu beachten. Betriebsstörungen sind dem Hauswart oder Verwaltung sofort zu melden. Die Anlage soll mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden.

8. Lärm

Es wird auf die Lärmschutzverordnung oder gegebenenfalls auf das lokale Lärmschutz-Reglement sowie auf die Polizeiverordnung verwiesen.

9. Abstellplätze

Velos, Mofas und Kinderwagen sind an den dafür bestimmten Orten abzustellen. Ist eine Garage mitvermietet, so darf ohne anderweitige Absprache der Vorplatz nicht als Parkplatz

benützt werden.

10. Garten und Hof

Für die Benützung der Gartenanlagen und des Hofes sind die Weisungen der Verwaltung oder des Hauswartes zu befolgen. Sofern der Unterhalt und die Reinigung der Umgebung Sache der Mieter ist, wird eine spezielle Gartenordung aufgestellt.

Dort wo das Aufhängen von Blumenkisten erlaubt ist, sind diese mit Untersätzen zu versehen. Beim Giessen der Blumen ist auf die Mieter der darunterliegenden Wohnungen als auch auf Sonnenschutzeinrichtungen Rücksicht zu nehmen.

11. Rauchverbot

Das Rauchen ist in den Allgemeinräumen untersagt.

EMPFEHLUNG

1. Heizung

Während der Heizperiode darf die Heizung in keinem Raum ganz abgestellt werden. Wohn- und andere Räume sind während der Heizperiode nur kurze Zeit zu lüften. Keller und Estrichfenster sollen bei Temperaturen um den Gefrierpunkt geschlossen werden.

In Wohnungen mit Bodenheizung ist darauf zu achten, dass nur dafür geeignete Teppiche verwendet werden. Der Vermieter kann sonst keine Gewähr für eine angemessene Beheizung übernehmen.

2. Schwere Gegenstände

Unter schwere Möbelstücke sind zweckmässige Unterlagen zum Schutz der Böden anzubringen. Gehört zur Wohnung ein Balkon oder eine Attika-Terrasse, so ist beim Aufstellen von schweren Gegenständen die jeweils zulässige Belastbarkeit der darunterliegenden Deckenkonstruktion zu berücksichtigen.

3. Sonnenstoren

Sonnenstoren und Rollläden sollen bei Wind und Regenwetter nicht ausgestellt bleiben. Ebenso ist das ununterbrochene Ausstellen während längerer Zeit zu vermeiden.

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