ÄNDERUNG VON
ZIVILSTAND
ÄNDERUNG
VON ZIVILSTAND
22.02.2022
PFLICHT DES MIETERS
Der Mieter ist verpflichtet, Zivilstandänderungen (Heirat, Trennung, Scheidung, Tod des Ehepartners) dem Vermieter zu melden.
Nach der Meldung müssen Vertragsanpassungen vorgenommen werden, damit Ihre Verträge wieder auf dem neuesten Stand sind.