
KLEINREPARATUREN, KLEINTEILE ODER MIETERVERSCHULDEN
KLEINREPARATUREN, KLEINTEILE ODER
MIETERVERSCHULDEN
KLEINREPARATUREN
Alle kleineren Reparaturen und Instandstellungen, welche im Einzelfall nicht 1% des Jahres-Netto-Mietzinses übersteigen, können dem Mieter weiterbelastet werden.
KLEINTEILE
Es gibt diverse Kleinteile, welche zum gemieteten Objekt gehören, jedoch der Mieter für den Unterhalt und Ersatz zuständig ist. Folgende Beispiele:
- Backbleche, Gitter von Backofen
- Filter/Gitter Dampfabzug
- Aktivkohlefilter Dampfabzug
- Schminkset im Spiegelschrank
- Duschbrause und Schlauch
- LED Spot’s
- Neoperl
- Wasserablaufstöpsel
- Zahnglas, Seifenschale
etc., Liste ist nicht abschliessend
Falls die Lebensdauer abgelaufen ist, muss der Mieter trotzdem für solche Ersatzteile aufkommen. Dieser Unterhalt gehört in die Kategorie “Kleiner Unterhalt” und darf dem Mieter zugemutet werden. Falls Sie Hilfe für die Anschaffung der defekten Teile benötigen, dürfen Sie uns gerne kontaktieren und wir helfen Ihnen dabei.
MIETERVERSCHULDEN
Es kann vorkommen, dass durch übermässige/falsche Handhabung oder durch einen Unfall ein Schaden in der Mietwohnung entsteht.
Zum Beispiel: Es kann passieren, dass ein Gewürz auf den Glaskeramikherd fällt und somit das Glas beschädigt wird. Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir so rasch als möglich einen Techniker aufbieten können. In der Zwischenzeit können Sie den Fall bereits bei Ihrer Versicherung (Hausrat) melden.
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