
Haustierhaltung
in der Liegenschaft
SIND HAUSTIERE
ERLAUBT?
KLEINTIERE
Wie Hamster oder Meerschweinchen dürfen ohne Einwilligung gehalten werden, sofern die Tiere artgerecht gehalten werden und sich die Anzahl der Tiere in Grenzen hält.
GRÖSSERE TIERE
Wie Hunde und Katzen brauchen zwingend die Einwilligung der Verwaltung, da es oft eine stärkere Abnutzung des Mietobjekts zur Folge hat.
EXOTISCHE TIERE
Wie z.B. Schlangen und Spinnen stehen unter artenschutzrechtlichen Bestimmungen und brauchen eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes
VERSICHERUNGEN
Halten Sie Haustiere, ist es Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche für die vom Haustier verursachten Schaden aufkommt. Auch bei einem Aquarium empfiehlt sich eine Versicherung abzuschliessen (Wasserschaden).
ALLGEMEIN
Wichtig vor Anschaffung eines Haustiers: Bitte klären Sie vorgängig bei Ihrer Verwaltung ab, ob Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten dürfen.
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